Recht und Sicherheiten
Die Leasinggesellschaft tritt ihre kaufrechtlichen Mängelansprüche gegen den Lieferanten an Sie ab und schließt im Gegenzug ihre eigene mietrechtliche Haftung aus.
Diese Konstruktion ist der Kern jedes deutschen Leasingvertrags. Da Eigentümer und Nutzer auseinanderfallen, wäre sonst unklar, wer Mängel geltend macht. Die Lösung: Sie erhalten die Ansprüche aus dem Kaufvertrag und führen den Streit direkt mit dem Lieferanten.
Der Bundesgerichtshof hat diese Gestaltung in ständiger Rechtsprechung gebilligt, aber an Bedingungen geknüpft. Der Gewährleistungsausschluss des Leasinggebers ist nur wirksam, wenn die Abtretung vollständig, vorbehaltlos und endgültig erfolgt. Bleiben Teile der Ansprüche beim Leasinggeber, kann der Ausschluss unwirksam sein.
Praktisch bedeutet das: Bei einem Mangel zahlen Sie die Leasingraten zunächst weiter. Erst wenn Sie den Kaufvertrag gegenüber dem Lieferanten wirksam rückabgewickelt haben, entfällt die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags.
So handhaben wir das
Bei größeren Anlagen prüfen wir, ob die Abtretung im Vertrag wirklich vollständig ist. Das ist einer der Punkte, an denen sich schlechte von guten Verträgen unterscheiden.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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