Leasinglexikon
Andienungsrecht, Teilamortisation, wirtschaftliches Eigentum: die Begriffe aus Ihrem Leasingangebot, erklärt mit Blick auf Investitionsgüter und ohne Verbandsdeutsch.
Leasinglösungen: Mobilienleasing für Unternehmen · Equipment Leasing · Maschinenleasing
46 Begriffe
Ihre Erklärung, dass das Leasingobjekt geliefert, vollständig und funktionsfähig übernommen wurde. Sie löst die Zahlung an den Lieferanten und den Ratenbeginn aus.
Die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als steuerlicher Aufwand.
Die Leasinggesellschaft tritt ihre kaufrechtlichen Mängelansprüche gegen den Lieferanten an Sie ab und schließt im Gegenzug ihre eigene mietrechtliche Haftung aus.
Amtliche Übersichten des Bundesfinanzministeriums, die für einzelne Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen.
Das Recht des Leasinggebers, Ihnen das Objekt am Ende der Laufzeit zum vorher festgelegten Restwert zum Kauf anzudienen. Sie müssen dann kaufen, dürfen es aber nicht verlangen.
Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Grundmietzeit, meist zu deutlich reduzierter Rate.
Der auf den heutigen Zeitpunkt abgezinste Wert aller künftigen Zahlungen. Die einzig saubere Grundlage, um Leasing und Kauf zu vergleichen.
Die Leasinggesellschaft tritt in Ihre bereits erteilte Bestellung beim Lieferanten ein und wird Käufer und Eigentümer des Objekts.
Der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut im Betrieb erfahrungsgemäß wirtschaftlich genutzt werden kann. Bezugsgröße für Abschreibung und Leasinglaufzeit.
Die Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Leasinggesellschaft, Grundlage für Zusage, Konditionen und Sicherheiten.
Langfristige Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts über eine feste Grundmietzeit, bei der der Leasingnehmer die Investitionskosten des Leasinggebers ganz oder überwiegend über die Raten trägt.
Die Weiterverwendbarkeit und Marktgängigkeit eines Objekts bei Dritten. Je fungibler, desto besser die Konditionen.
Die vollständige Bemessungsgrundlage des Leasingvertrags: Kaufpreis plus alle aktivierungspflichtigen Nebenkosten.
Ein Teil der Leasingraten wird bei der Gewerbesteuer dem Gewinn wieder hinzugerechnet, weil darin ein Finanzierungsanteil steckt.
Die fest vereinbarte, beidseitig nicht ordentlich kündbare Mindestlaufzeit des Leasingvertrags.
Internationaler Rechnungslegungsstandard, der Leasingnehmer verpflichtet, nahezu alle Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht und Verbindlichkeit zu bilanzieren.
Das Recht, aber nicht die Pflicht, das Objekt am Ende der Laufzeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Das Gegenstück zum Andienungsrecht.
Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Leasingobjekt steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet wird.
Die Eignung eines Wirtschaftsguts für einen Leasingvertrag. Setzt Beweglichkeit, Identifizierbarkeit, Werthaltigkeit und Drittverwendbarkeit voraus.
Die monatliche Leasingrate ausgedrückt in Prozent der Anschaffungskosten. Eine schnelle Vergleichsgröße, aber keine vollständige.
Das periodische Entgelt für die Nutzungsüberlassung. Sie enthält Tilgungsanteil, Zinsanteil, Verwaltungskosten und die Risikomarge des Leasinggebers.
Regelung darüber, wie ein Verwertungserlös aufgeteilt wird, der über dem kalkulierten Restwert liegt.
Ratenweiser Erwerb: Sie zahlen Raten wie beim Leasing, werden aber mit der letzten Rate automatisch Eigentümer und bilanzieren das Objekt von Anfang an selbst.
Die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut überhaupt leasingfähig ist und welchen Wert es über die Laufzeit behält.
Das Leasingobjekt erscheint nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, weil es dem Leasinggeber zugerechnet wird. Bilanzsumme und Verschuldungsgrad bleiben unverändert.
Kurz- bis mittelfristige Nutzungsüberlassung, bei der das Objekt nach Vertragsende an den Leasinggeber zurückgeht und dieser das Verwertungsrisiko trägt.
Nutzungsabhängige Leasingrate: Die Zahlung richtet sich nach der tatsächlichen Auslastung der Maschine, etwa nach Betriebsstunden, Takten oder produzierten Teilen.
Die Art und Weise, wie sich eine Leasinggesellschaft das Kapital beschafft, mit dem sie das Objekt für Sie kauft.
Der bei Vertragsbeginn kalkulierte Wert des Objekts zum Ende der Grundmietzeit. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der laufenden Rate.
Die Verpflichtung, das Objekt am Vertragsende in vertragsgemäßem Zustand an den Leasinggeber zurückzugeben.
Der Leasingnehmer trägt das Risiko für Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust des Objekts und zahlt die Raten auch dann weiter.
Die Leasingraten folgen dem Geschäftsverlauf: hohe Raten in umsatzstarken Monaten, niedrige oder ausgesetzte Raten in der Nebensaison.
Sie verkaufen eine bereits in Ihrem Eigentum stehende Maschine an eine Leasinggesellschaft und leasen sie unmittelbar zurück. Nutzung bleibt, Liquidität kommt.
Zusätzliche Absicherungen, die eine Leasinggesellschaft neben dem Eigentum am Objekt verlangen kann, etwa Bürgschaften, Sperrguthaben oder erhöhte Sonderzahlungen.
Bestätigung des Versicherers gegenüber der Leasinggesellschaft, dass diese als Eigentümerin in den Versicherungsschutz einbezogen ist und Entschädigungen an sie fließen.
Übliche Einteilung des Leasingmarkts nach Volumen. Sie bestimmt, wie aufwendig Prüfung und Vertragsgestaltung ausfallen.
Eine einmalige Zahlung zu Vertragsbeginn, die die laufenden Raten senkt. Wirtschaftlich vergleichbar mit einer Anzahlung, rechtlich Teil des Nutzungsentgelts.
Leasing von Objekten, die so auf einen einzigen Nutzer zugeschnitten sind, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Drittverwendung ausscheidet.
Die Raten decken nur einen Teil der Investitionskosten ab. Der verbleibende Restwert wird am Ende der Laufzeit separat geregelt, etwa über Andienungsrecht oder Verwertung.
Leasing ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung, die Umsatzsteuer fällt auf jede einzelne Rate an. Beim Mietkauf dagegen sofort auf den gesamten Kaufpreis.
Absatzfinanzierung: Der Hersteller oder Händler bietet seinen Kunden gemeinsam mit einem Finanzierungspartner direkt eine Leasinglösung zum Produkt an.
Der Verkauf oder die anderweitige Verwendung des Leasingobjekts durch den Leasinggeber nach Vertragsende oder nach vorzeitiger Beendigung.
Die Leasingraten decken während der Grundmietzeit die vollen Anschaffungs- und Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten des Leasinggebers ab. Es bleibt kein Restwert offen.
Unverbindliche Vorprüfung von Bonität und Objekt, bevor ein förmlicher Leasingantrag gestellt wird.
Derjenige, der ein Wirtschaftsgut tatsächlich beherrscht und den Eigentümer wirtschaftlich dauerhaft von der Einwirkung ausschließen kann, bilanziert es, unabhängig davon, wem es rechtlich gehört.
Die vertragliche Bindung des Refinanzierungszinses für eine bestimmte Dauer, meist für die gesamte Grundmietzeit.
Die Erläuterungen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.