Vertragsarten

Mietkauf

Ratenweiser Erwerb: Sie zahlen Raten wie beim Leasing, werden aber mit der letzten Rate automatisch Eigentümer und bilanzieren das Objekt von Anfang an selbst.

Der entscheidende Unterschied zum Leasing liegt in der Zurechnung. Beim Mietkauf sind Sie von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer, aktivieren das Objekt in Ihrer Bilanz und schreiben es selbst ab. Nur der Zinsanteil der Rate ist Aufwand, nicht die volle Rate.

Umsatzsteuerlich ist der Mietkauf eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Kaufpreis wird deshalb sofort bei Übergabe fällig, nicht verteilt über die Laufzeit. Das ist ein Liquiditätsthema, das viele unterschätzen, auch wenn die Vorsteuer erstattungsfähig ist.

Mietkauf ist immer dann interessant, wenn Investitionszuschüsse oder Förderprogramme Eigentum voraussetzen, oder wenn das Objekt so spezialisiert ist, dass eine Rückgabe ohnehin nie in Frage kommt.

So handhaben wir das

Wir empfehlen Mietkauf regelmäßig bei geförderten Investitionen und bei Sondermaschinen. Fragen Sie uns vorher nach dem Umsatzsteuereffekt, der überrascht sonst im ersten Monat.

Verwandte Begriffe

FinanzierungsleasingWirtschaftliches EigentumSpezialleasingUmsatzsteuer beim Leasing

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.