Ablauf und Prüfung

Spezialleasing

Leasing von Objekten, die so auf einen einzigen Nutzer zugeschnitten sind, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Drittverwendung ausscheidet.

Beispiele sind Sonderwerkzeuge für ein bestimmtes Bauteil, in ein Werk integrierte Fertigungslinien oder Anlagen, die nur an diesem Standort funktionieren.

Steuerlich ist Spezialleasing eindeutig: Das Objekt wird nach den Leasingerlassen immer dem Leasingnehmer zugerechnet, unabhängig von Laufzeit und Optionen. Der Off Balance Effekt entfällt damit vollständig.

Finanzierbar ist Spezialleasing trotzdem, aber die Struktur ändert sich. Mietkauf ist hier oft die passendere und ehrlichere Lösung, weil die wirtschaftliche Realität ohnehin ein Erwerb auf Raten ist.

So handhaben wir das

Sagen Sie uns bei Sondermaschinen frühzeitig Bescheid. Wir schlagen dann meist Mietkauf vor, das erspart Ihnen eine Diskussion mit dem Betriebsprüfer.

Verwandte Begriffe

Wirtschaftliches EigentumMietkaufFungibilitätLeasingerlasse

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

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