Vertragsarten
Langfristige Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts über eine feste Grundmietzeit, bei der der Leasingnehmer die Investitionskosten des Leasinggebers ganz oder überwiegend über die Raten trägt.
Beim Finanzierungsleasing kauft die Leasinggesellschaft das Objekt, das Sie ausgesucht haben, und überlässt es Ihnen zur Nutzung. Die Grundmietzeit ist fest und in der Regel beidseitig nicht ordentlich kündbar. Sie tragen als Leasingnehmer das Investitionsrisiko: Wartung, Instandhaltung, Versicherung und die Gefahr des zufälligen Untergangs liegen bei Ihnen.
Wirtschaftlich ähnelt das einem Kredit, rechtlich ist es ein Nutzungsvertrag. Genau daraus ergeben sich die Besonderheiten bei Bilanz und Steuer. Finanzierungsleasing ist eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und damit nach § 32 KWG erlaubnispflichtig, die Anbieter unterliegen der BaFin Aufsicht.
Abzugrenzen ist das Finanzierungsleasing vom Operating Leasing, bei dem die Nutzungsdauer kürzer und das Verwertungsrisiko beim Leasinggeber bleibt.
So handhaben wir das
Das ist die Grundform für nahezu jede Maschinen- oder Anlagenfinanzierung, die wir strukturieren. Die eigentliche Arbeit steckt nicht in der Vertragsart, sondern in Laufzeit, Restwert und Ratenverlauf.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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