Vertragsarten

Vollamortisationsvertrag

Die Leasingraten decken während der Grundmietzeit die vollen Anschaffungs- und Nebenkosten sowie die Finanzierungskosten des Leasinggebers ab. Es bleibt kein Restwert offen.

Der Vollamortisationsvertrag ist die einfachste Konstruktion: Nach Ablauf der Grundmietzeit ist alles bezahlt. Die Raten liegen entsprechend höher als beim Teilamortisationsvertrag, dafür entstehen am Ende keine Nachzahlungen oder Verwertungsdiskussionen.

Für die steuerliche Zurechnung gilt der Vollamortisationserlass des BMF vom 19.04.1971 für bewegliche Wirtschaftsgüter. Vereinfacht: Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und ist keine unangemessen günstige Kaufoption vereinbart, wird das Objekt dem Leasinggeber zugerechnet.

Wer die Zurechnung beim Leasinggeber möchte, muss die 40 bis 90 Prozent Spanne einhalten. Wird sie verlassen, kippt die Zurechnung zum Leasingnehmer und der Bilanzeffekt entfällt.

So handhaben wir das

Die saubere Lösung, wenn Sie Ruhe am Vertragsende wollen und die höhere Rate darstellbar ist. Bei knapper Liquidität schauen wir eher auf Teilamortisation.

Verwandte Begriffe

TeilamortisationsvertragGrundmietzeitLeasingerlasse

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.