Kosten und Kalkulation

Grundmietzeit

Die fest vereinbarte, beidseitig nicht ordentlich kündbare Mindestlaufzeit des Leasingvertrags.

Während der Grundmietzeit ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Eine vorzeitige Beendigung ist nur einvernehmlich oder aus wichtigem Grund möglich und führt in der Regel zu einer Ablösezahlung in Höhe der abgezinsten offenen Raten zuzüglich Restwert.

Für die steuerliche Zurechnung ist die Grundmietzeit die zentrale Stellgröße. Sie muss nach den Leasingerlassen zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen, damit das Objekt dem Leasinggeber zugerechnet wird.

Üblich sind im Investitionsgüterleasing 36 bis 72 Monate. Kürzere Laufzeiten bedeuten hohe Raten, längere scheitern häufig an der 90 Prozent Grenze.

So handhaben wir das

Planen Sie die Laufzeit entlang Ihres Ersatzzyklus, nicht entlang der niedrigsten Rate. Ein Vertrag, der zwei Jahre länger läuft als die Maschine gebraucht wird, ist teuer.

Verwandte Begriffe

Betriebsgewöhnliche NutzungsdauerLeasingerlasseAnschlussvertrag

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.