Bilanz und Steuern

Umsatzsteuer beim Leasing

Leasing ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung, die Umsatzsteuer fällt auf jede einzelne Rate an. Beim Mietkauf dagegen sofort auf den gesamten Kaufpreis.

Beim klassischen Leasingvertrag mit Zurechnung zum Leasinggeber liegt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG vor. Sie erhalten monatlich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und ziehen jeweils die Vorsteuer.

Beim Mietkauf und bei Verträgen, die zur Zurechnung beim Leasingnehmer führen, liegt umsatzsteuerlich eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG vor. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Betrag wird bei Übergabe fällig.

Auch eine Leasingsonderzahlung ist im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig. Bei größeren Sonderzahlungen ist das ein spürbarer Liquiditätsposten, der erst mit der Voranmeldung zurückfließt.

So handhaben wir das

Der klassische Stolperstein: 500.000 Euro Mietkauf bedeuten rund 95.000 Euro Umsatzsteuer im ersten Monat. Das muss vorfinanziert sein, auch wenn es zurückkommt.

Verwandte Begriffe

MietkaufSonderzahlungLeasingrate

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.