Kosten und Kalkulation

Sonderzahlung

Eine einmalige Zahlung zu Vertragsbeginn, die die laufenden Raten senkt. Wirtschaftlich vergleichbar mit einer Anzahlung, rechtlich Teil des Nutzungsentgelts.

Übliche Größenordnungen liegen zwischen 10 und 30 Prozent der Anschaffungskosten. Je höher die Sonderzahlung, desto niedriger die Rate und desto geringer das Risiko für den Leasinggeber, was sich meist auch im Zins niederschlägt.

Steuerlich ist die Sonderzahlung bei Zurechnung zum Leasinggeber Betriebsausgabe, muss aber bei bilanzierenden Unternehmen über die Laufzeit abgegrenzt werden. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB ist der Regelfall.

Die Umsatzsteuer auf die Sonderzahlung ist sofort in voller Höhe fällig. Das ist bei größeren Beträgen ein eigener Liquiditätsposten.

So handhaben wir das

Eine Sonderzahlung ist oft der schnellste Hebel, wenn die Bonität grenzwertig ist. Sie ersetzt Sicherheiten, die Sie sonst nicht stellen könnten.

Verwandte Begriffe

LeasingrateUmsatzsteuer beim LeasingSicherheitenBonitätsprüfung

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

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