Recht und Sicherheiten

Sicherheiten

Zusätzliche Absicherungen, die eine Leasinggesellschaft neben dem Eigentum am Objekt verlangen kann, etwa Bürgschaften, Sperrguthaben oder erhöhte Sonderzahlungen.

Der wesentliche Unterschied zum Kredit: Das Objekt selbst ist bereits Sicherheit, weil die Leasinggesellschaft Eigentümerin ist. Deshalb sind zusätzliche Sicherheiten seltener nötig als bei Bankfinanzierungen.

Verlangt werden sie vor allem bei schwacher oder kurzer Bonitätshistorie, bei jungen Unternehmen, bei schwer verwertbaren Sonderobjekten oder bei sehr hohen Volumina im Verhältnis zur Bilanzsumme.

Typische Formen sind die selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter, eine Bankbürgschaft, ein verpfändetes Guthaben oder schlicht eine höhere Sonderzahlung. Gesellschafterbürgschaften sind der häufigste Fall im Mittelstand und sollten in Höhe und Laufzeit begrenzt verhandelt werden.

So handhaben wir das

Eine Bürgschaft ist verhandelbar, in Höhe, Dauer und Enthaftungsbedingung. Wir versuchen zuerst, sie über eine höhere Sonderzahlung ganz zu vermeiden.

Verwandte Begriffe

SonderzahlungBonitätsprüfungFungibilität

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.