Vertragsende

Mehrerlösbeteiligung

Regelung darüber, wie ein Verwertungserlös aufgeteilt wird, der über dem kalkulierten Restwert liegt.

Wird das Objekt am Ende besser verkauft als kalkuliert, entsteht ein Mehrerlös. Im klassischen Teilamortisationsmodell nach dem Erlass von 1975 erhält der Leasingnehmer bis zu 75 Prozent davon, der Leasinggeber mindestens 25 Prozent. Diese Aufteilung ist bewusst so gewählt, dass die Zurechnung beim Leasinggeber bleibt.

Umgekehrt gilt beim Mindererlös: Bleibt der Verkaufserlös hinter dem Restwert zurück, muss der Leasingnehmer die Differenz in voller Höhe ausgleichen. Die Chance ist also gedeckelt, das Risiko nicht.

Achten Sie darauf, wie der Verwertungserlös ermittelt wird. Bindende Regelungen zu Mindestangeboten, Gutachten oder einem eigenen Benennungsrecht für Käufer schützen Sie vor einer Verwertung unter Wert.

So handhaben wir das

Wir verhandeln regelmäßig ein Benennungsrecht mit hinein. Wenn Sie selbst einen Käufer stellen dürfen, ändert das die Verhandlungsposition am Vertragsende erheblich.

Verwandte Begriffe

RestwertVerwertungAndienungsrechtTeilamortisationsvertrag

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.