Vertragsende
Das Recht des Leasinggebers, Ihnen das Objekt am Ende der Laufzeit zum vorher festgelegten Restwert zum Kauf anzudienen. Sie müssen dann kaufen, dürfen es aber nicht verlangen.
Das Andienungsrecht ist einseitig und genau darin liegt seine Wirkung. Ist das Objekt am Markt weniger wert als der Restwert, wird der Leasinggeber andienen und Sie müssen zum vereinbarten Preis kaufen. Ist es mehr wert, wird er nicht andienen, sondern selbst verwerten und den Mehrerlös vereinnahmen.
Wirtschaftlich tragen damit Sie das Restwertrisiko, ohne an der Restwertchance beteiligt zu sein. Das ist der Preis für die niedrigere Rate im Teilamortisationsvertrag.
Steuerlich ist das Andienungsrecht eine der im Teilamortisationserlass vom 22.12.1975 anerkannten Gestaltungen, die zur Zurechnung beim Leasinggeber führen. Ein Ankaufsrecht des Leasingnehmers hätte diese Wirkung nicht.
So handhaben wir das
Der wichtigste Satz im Vertrag, den die wenigsten lesen. Wenn ein Angebot ungewöhnlich günstig ist, steht die Erklärung fast immer hier.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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