Kosten und Kalkulation
Die vertragliche Bindung des Refinanzierungszinses für eine bestimmte Dauer, meist für die gesamte Grundmietzeit.
Der Marktstandard im deutschen Investitionsgüterleasing ist die Festschreibung über die gesamte Laufzeit. Ihre Rate steht damit vom ersten Tag an fest, unabhängig davon, wie sich die Zinsen entwickeln.
Es gibt jedoch Verträge mit Anpassungsklausel, insbesondere bei langen Laufzeiten, großvolumigen Objekten oder Immobilienleasing. Dort kann sich die Rate bei Veränderung des Referenzzinssatzes ändern. Solche Klauseln unterliegen der AGB Kontrolle und müssen transparent gefasst sein.
Zwischen Angebotsabgabe und Vertragsabschluss liegt oft ein Zinsvorbehalt. Der Angebotszins gilt dann nur für einen bestimmten Zeitraum, meist zwei bis vier Wochen.
So handhaben wir das
Prüfen Sie im Angebot, bis wann der Zins gilt und ob eine Anpassungsklausel enthalten ist. Bei langen Lieferzeiten für Maschinen ist das ein reales Thema.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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