Bilanz und Steuern

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als steuerlicher Aufwand.

Rechtsgrundlage ist § 7 EStG. Der Regelfall bei beweglichen Wirtschaftsgütern ist die lineare AfA, also gleiche Jahresbeträge über die Nutzungsdauer. Degressive Abschreibung war und ist immer wieder zeitlich befristet zulässig, hier lohnt eine Prüfung des aktuellen Stands.

Für das Leasing ist entscheidend, wer abschreibt. Bei Zurechnung zum Leasinggeber schreibt dieser ab und Sie setzen stattdessen die volle Leasingrate als Betriebsausgabe an. Beim Mietkauf oder bei Zurechnung zu Ihnen schreiben Sie selbst ab.

Die anzusetzende Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA Tabellen. Sie ist zugleich die Bezugsgröße für die 40 bis 90 Prozent Spanne der Leasingerlasse.

So handhaben wir das

Der Vergleich Leasing gegen Kauf ist nur dann ehrlich, wenn AfA, Zinsanteil und Liquiditätsverlauf gemeinsam betrachtet werden. Wir stellen das auf einer Seite gegenüber.

Verwandte Begriffe

AfA TabellenBetriebsgewöhnliche NutzungsdauerRestwertMietkauf

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.