Bilanz und Steuern

AfA Tabellen

Amtliche Übersichten des Bundesfinanzministeriums, die für einzelne Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen.

Es gibt eine allgemein verwendbare AfA Tabelle und daneben zahlreiche branchenspezifische Tabellen, etwa für den Maschinenbau, das Baugewerbe oder das Gesundheitswesen. Sie sind Verwaltungsanweisungen und für die Finanzverwaltung bindend, im Einzelfall ist eine abweichende Nutzungsdauer bei entsprechendem Nachweis möglich.

Typische Werte im Investitionsgüterbereich: Werkzeugmaschinen 8 bis 12 Jahre, Gabelstapler 5 bis 8 Jahre, Baumaschinen je nach Typ 5 bis 12 Jahre, Büro und Betriebsausstattung meist 8 bis 13 Jahre.

Für Computerhardware und bestimmte Software erlaubt die Finanzverwaltung seit einem BMF Schreiben aus 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Das hat unmittelbare Folgen für die zulässige Leasinglaufzeit und macht IT Leasing über mehrere Jahre bilanzsteuerlich zu einer eigenen Diskussion.

So handhaben wir das

Wir prüfen die Tabellenwerte vor jeder Laufzeitfestlegung. Danach richtet sich, welche Laufzeiten überhaupt zurechnungsunschädlich sind.

Verwandte Begriffe

Absetzung für Abnutzung (AfA)Betriebsgewöhnliche NutzungsdauerLeasingerlasseGrundmietzeit

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.