Kosten und Kalkulation
Die vollständige Bemessungsgrundlage des Leasingvertrags: Kaufpreis plus alle aktivierungspflichtigen Nebenkosten.
Dazu zählen typischerweise Transport, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme, Fundamentarbeiten, Erstschulung des Personals, Zölle und Anschlusskosten. Alles, was nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten gehört, kann in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Das ist ein praktischer Vorteil gegenüber dem reinen Objektkredit: Auch die Nebenkosten werden mitfinanziert, statt aus der laufenden Liquidität bezahlt werden zu müssen. Bei komplexen Anlagen können Montage und Inbetriebnahme 15 bis 25 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen.
Nicht einbeziehbar sind laufende Kosten wie Wartungsverträge, Verbrauchsmaterial oder Versicherungsprämien. Diese lassen sich allenfalls über ein separates Servicepaket abbilden.
So handhaben wir das
Reichen Sie uns die vollständige Angebotsstruktur ein, nicht nur den Maschinenpreis. Was wir mitfinanzieren können, müssen Sie nicht aus dem Cashflow zahlen.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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