Recht und Sicherheiten

Sicherungsschein

Bestätigung des Versicherers gegenüber der Leasinggesellschaft, dass diese als Eigentümerin in den Versicherungsschutz einbezogen ist und Entschädigungen an sie fließen.

Da die Leasinggesellschaft rechtliche Eigentümerin bleibt, verlangt sie den Nachweis, dass ihr Eigentum abgesichert ist. Der Sicherungsschein stellt sicher, dass eine Versicherungsleistung im Schadensfall nicht an Sie, sondern an sie ausgezahlt wird.

Üblich sind Maschinenbruchversicherung, Elektronikversicherung oder eine Kaskoversicherung bei mobilen Geräten, jeweils mit Neuwertdeckung. Die Prämie zahlen Sie als Leasingnehmer.

Ohne Sicherungsschein wird in der Regel nicht ausgezahlt. Er gehört daher zu den Auszahlungsvoraussetzungen und sollte parallel zur Vertragsunterzeichnung beim Versicherer angefordert werden.

So handhaben wir das

Kümmern Sie sich früh darum. Der fehlende Sicherungsschein ist ein Klassiker, der die Auszahlung an Ihren Lieferanten um Wochen verzögert.

Verwandte Begriffe

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.