Recht und Sicherheiten

Sach und Preisgefahr

Der Leasingnehmer trägt das Risiko für Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust des Objekts und zahlt die Raten auch dann weiter.

Die Übernahme der Sach und Preisgefahr ist eine Standardregelung in Leasingverträgen und weicht bewusst vom gesetzlichen Mietrecht ab. Wird die Maschine zerstört, ohne dass jemand ein Verschulden trifft, bleibt Ihre Zahlungspflicht bestehen.

Deshalb ist ausreichender Versicherungsschutz keine Formalie, sondern die wirtschaftliche Voraussetzung dafür, dieses Risiko tragen zu können. Achten Sie auf Neuwertdeckung, denn eine Zeitwertentschädigung deckt die offene Leasingverbindlichkeit meist nicht.

Bei Totalschaden wird der Vertrag üblicherweise vorzeitig beendet und mit einer Abschlusszahlung abgerechnet: offene abgezinste Raten plus Restwert minus Versicherungsleistung.

So handhaben wir das

Prüfen Sie die Deckungssumme gegen die offene Leasingverbindlichkeit, nicht gegen den Zeitwert der Maschine. Die Lücke dazwischen zahlen sonst Sie.

Verwandte Begriffe

SicherungsscheinRückgabepflichtBestelleintritt

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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.