Vertragsarten
Sie verkaufen eine bereits in Ihrem Eigentum stehende Maschine an eine Leasinggesellschaft und leasen sie unmittelbar zurück. Nutzung bleibt, Liquidität kommt.
Das Verfahren hebt gebundenes Kapital aus vorhandenen Anlagen. Der Betrieb läuft unverändert weiter, nur der Eigentümer wechselt. Bewertet wird der aktuelle Zeitwert, nicht der Buchwert. Grundlage ist in der Regel ein Wertgutachten.
Steuerlich ist zu beachten: Liegt der Verkaufspreis über dem Buchwert, werden stille Reserven aufgedeckt und der Gewinn ist zu versteuern. Bei Anlagen, die weitgehend abgeschrieben sind, kann das erheblich sein. Die Gestaltung muss außerdem wirtschaftlich begründet sein, rein steuermotivierte Konstruktionen hat die Rechtsprechung mehrfach verworfen.
Typische Anlässe: Wachstumsfinanzierung ohne Bankenlinie, Ablösung teurer Kontokorrentkredite, Gesellschafterwechsel, Nachfolgefinanzierung oder Überbrückung nach einer großen Eigeninvestition.
So handhaben wir das
Einer unserer Schwerpunkte. Realistisch bewertbar sind gepflegte Maschinen mit funktionierendem Zweitmarkt, meist ab etwa 100.000 Euro Zeitwert. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater über die stillen Reserven.
Verwandte Begriffe
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.