Bilanz und Steuern
Ein Teil der Leasingraten wird bei der Gewerbesteuer dem Gewinn wieder hinzugerechnet, weil darin ein Finanzierungsanteil steckt.
Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden 20 Prozent der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter als Finanzierungsanteil angesetzt. Dieser Betrag fließt zusammen mit anderen Finanzierungsanteilen in eine Summe, von der ein Freibetrag abgezogen wird. Von dem verbleibenden Betrag werden 25 Prozent dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
Rechnerisch werden damit rund 5 Prozent der Leasingrate für bewegliche Wirtschaftsgüter gewerbesteuerlich wirksam. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent entspricht das etwa 0,7 Prozent der Rate an zusätzlicher Gewerbesteuer.
Der Freibetrag lag zuletzt bei 200.000 Euro. Da Freibeträge und Prozentsätze mehrfach geändert wurden, sollten Sie den für Ihren Erhebungszeitraum geltenden Stand vor der Kalkulation mit Ihrem Steuerberater abgleichen.
So handhaben wir das
Bei kleineren Volumina spielt das wegen des Freibetrags meist keine Rolle. Ab etwa einer Million Euro Investitionssumme im Jahr sollten Sie es einrechnen, wir liefern die Zahlen für die Steuerberatung mit.
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Diese Erläuterung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zu Bilanzierung und steuerlicher Zurechnung, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.